im Landkreis Mainz-Bingen
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Informationen über die neuen Anforderungen des „Heizungsgesetzes“ anhand von Beispielen sowie einer Umsetzungscheckliste
Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch „Heizungsgesetz“ genannt, ist festgelegt, welche energetischen Anforderungen beheizte und klimatisierte Gebäude erfüllen müssen. Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen. Beim Neubau gibt das GEG bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen oder auch Kühlen verwenden muss.
Diese Veranstaltung soll die Teilnehmer:Innen darüber informieren, welche Anforderungen mit dem „Heizungsgesetz“ auf sie zukommen, was zu beachten ist und zeigt anhand von Beispielen sowie einer Umsetzungscheckliste die mögliche weitere Vorgehensweise auf.
Alle sind dazu eingeladen, die sich für Immobilien interessieren oder im Besitz einer Immobilie sind und sich über die Auswirkungen des „Heizungsgesetzes“ auf Ihre persönliche Situation informieren möchten.
Termin: Mittwoch, 10.04. 2024, 17:00 Uhr
Kontakt: MGH, Tel. 06132 898040, E-Mail: info-mgh@ingelheim.de
Gebühr: kostenlos
Raum: Empore
Um Anmeldung wird gebeten!